Die wichtigsten Absicherungen ist die eigene Krankenversicherung!

Diese ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung!

Viele Studienanfänger sind noch bei den Eltern mitversichert.

Sind Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung/Ersatzkasse, bist Du bis zum Alter von 25 Jahren mitversichert.

Diese Familienversicherung ist kostenlos.

Wer allerdings über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob er während des Studiums privat versichert bleiben möchte oder nicht.

Hier gilt – wer sich einmal für die private Krankenversicherung im Studium entschieden hat, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln!

Nach dem 25. Lebensjahr werden Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, versicherungspflichtig in der Studentischen Krankenversicherung. Diese Mitgliedschaft ist bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.

Hier zahlt jeder einen einheitlichen Beitragssatz, der jährlich angepasst wird. Dieser ist sehr günstig und damit absolut empfehlenswert. Privat versicherte Studenten zahlen einen individuellen Beitragssatz abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs. Wer bestimmte Einkommensgrenzen übersteigt, kann seinen Krankenversicherungsschutz in der Familien- oder Studentischenversicherung verlieren:

  • bei Einkünften von derzeit über 350 € monatlich
  • einem 400-Euro-Job
  • einer Wochenarbeitszeit von regelmäßig mehr als 20 Stunden

Dann muss man sich über das Arbeitsverhältnis pflicht- oder freiwillig Krankenversichern. Für Studenten ist häufig die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung empfehlenswert. Auch wer eine Familie gründen will, ist dort meist richtig. Viele durch die Eltern privat versicherte Studenten sind nach dem Studium unabhängig von ihrem Einkommen zunächst für drei Jahre in der GKV versichert.

Der Wechsel zurück in die Privatversicherung hängt vom Einkommen ab.

Es muss in diesen drei Jahren oder irgendwann später drei Jahre lang die Grenze der Versicherungspflicht überstiegen haben. Diese Grenze liegt derzeit bei monatlich 4.687,50 Euro brutto (jährlich 56.250 Euro brutto). Das heißt aber auch das die Studenten die sich ihr Studium selbst durch Jobs und als Aushilfen finanzieren, müssen sich unter Umständen selbst versichern weil sie bei den Eltern nicht mehr beitragsfrei mitversichert sind.

Wer im Ausland studieren möchte braucht eine spezielle Kranken-Versicherung für den Auslandsaufenthalt.

Hier können wir euch maßgeschneiderte Angebote machen.

Habt ihr Studenten die euch als Austauschstudent besuchen wollen, finden wir ebenfalls maßgeschneiderte Angebote für eure Gäste, Freund oder Lebenspartner.

Hier geht es zu Deiner Voll- und Zusatzkrankenversicherung/ Auslandskrankenversicherung